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Häufig gestellte Fragen zur Trauung - und Antworten darauf

"Welche Bedingungen gibt es für eine kirchliche Trauung?"

Bevor Sie zur Kirche kommen, sind Sie durch Ihr Ja-Wort im Standesamt vor dem Gesetz ein Ehepaar geworden. Bei der kirchlichen Trauung werden Sie also nicht verheiratet, sondern Ihre Ehe wird gesegnet. Ihnen wird zugesprochen, dass Gott Sie in Ihrer Ehe begleiten, tragen und ermutigen will.
Wenn Sie beide getauft, konfirmiert und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, steht einer kirchlichen Trauung nichts entgegen. Zur Trauung bringen Sie bitte die Heiratsurkunde vom Standesamt oder Ihr Stammbuch mit. Falls die Traukirche nicht im Bereich der Kirchengemeinde liegt, in der Sie wohnen, benötigen Sie eine Bescheinigung (vom Pfarramt), damit Ihre Trauung später auch in die Kirchenbücher Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann.

"Und wenn wir verschiedenen Konfessionen angehören?"

Gehört ein Partner einer anderen evangelischen Kirche, zum Beispiel einer Freikirche an, so ist die kirchliche Trauung ohne Weiteres möglich.
Ist ein Partner katholisch, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich in einer katholischen Kirche von einem katholischen Pfarrer trauen.
  • Sie lassen sich in einer katholischen Kirche trauen, und ein/e evangelische/r Pfarrer/in wirkt mit. Beide Kirchen erkennen die Trauung als gültig an.
  • Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche von einem evangelischen Pfarrer/ einer Pfarrerin trauen.
  • Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche trauen, und ein katholischer Geistlicher wirkt beim Gottesdienst mit.

Für die letzten beiden Formen der kirchlichen Trauung benötigt der katholische Partner vom zuständigen Pfarrer eine schriftliche Genehmigung.

"Mein Partner gehört aber einer anderen Religion an!"

Gehört ein Partner keiner christlichen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft an (z. B. Islam, Judentum, Buddhismus), so ist eine kirchliche Trauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies klären Sie am besten im Gespräch mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

"Mein/e Partner/in ist geschieden!"

Die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf Lebenszeit angelegt. Trotzdem wissen wir, dass viele Menschen in ihrem Vorhaben, ein Leben lang zusammen zu bleiben, scheitern. In der evangelischen Kirche ist die Trauung von Geschiedenen deshalb möglich.

"Mein Partner ist aus der Kirche ausgetreten!"

Auch in diesem Fall ist eine kirchliche Trauung grundsätzlich möglich Wichtig ist, dass Sie darüber rechtzeitig mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin das Gespräch suchen.
Vielleicht ist die kirchliche Trauung aber auch ein Anlass, über einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken.

"Kann man Trauung und Taufe zusammen feiern?"

In den letzten Jahren ist es durchaus üblich geworden, gemeinsame Kinder des Brautpaares im Traugottesdienst zu taufen. Dadurch bekommt der Gottesdienst einen anderen Akzent, denn es rückt Ihre ganze Familie ins Blickfeld: Ihnen gemeinsam wird Gottes Segen zugesprochen. Dabei ist nicht festgelegt, ob die Taufe oder die Trauung zuerst gefeiert wird. Im Gespräch mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin werden Sie herausfinden, welche Form des Gottesdienstes für Sie und Ihre Familiensituation die stimmigste ist.

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