Menu
Menü
X

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er besteht aus zwölf gewählten und ggf. zwei nachbeberufenen Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen.

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und die Pfarrerin und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für unseren Kindergarten. Außerdem fördert das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

Der Kirchenvorstand wählt die Vertretung unserer Gemeinde in die Synode des Dekanats Bad Schwalbach. Die Dekanatssynode ist das Parlament auf der mittleren, der regionalen Ebene. Die Mitglieder der Dekanatssynode wählen beispielsweise den Dekan oder die Dekanin, bilden Ausschüsse und informieren über die Arbeit im Dekanat. Für eine Legislaturperiode wählen sie außerdem den Dekanatssynodalvorstand, der das Dekanat leitet und die Synodaltagungen vorbereitet.

Wahlen

Jedes Gemeindemitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke unserer Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.

Die Ausschüsse - Möglichkeiten der Mitarbeit

Neben den regelmäßigen Kirchenvorstandssitzungen arbeitet der Kirchenvorstand zu bestimmten Themen in Ausschüssen. In diese Ausschüsse können auch interessierte und kundige Gemeindemitglieder berufen werden, die nicht Mitglied des Kirchenvorstands sind.

Zur Zeit haben wir folgende Ausschüsse:

- Diakonieausschuss (diakonieausschuss@ekow.de)
- Kinder- und Jugendausschuss (kinderausschuss@ekow.de) bzw.
- Kinder- und Jugendausschuss (jugendausschuss@ekow.de)
- Kindergartenausschuss (kindergartenausschuss@ekow.de)
- Bauausschuss (bauausschuss@ekow.de)
- Festausschuss (festausschuss@ekow.de)
- Finanzausschuss (finanzausschuss@ekow.de)

top