Dekanatssynode beschließt Stellenverteilung bis Ende 2029
Teamgedanke steht künftig im Mittelpunkt
Diese Teams arbeiten in den sechs Nachbarschaftsräumen des Dekanats zusammen. Die Räume hatte die Dekanatssynode Rheingau-Taunus bereits vergangenen Herbst mit sehr großer Mehrheit (wir berichteten) beschlossen. Die von der EKHN zugewiesenen Stellen werden künftig im Dekanat errichtet, und das ordnet diese dann den einzelnen Nachbarschaftsräumen zu - und nicht mehr den Kirchengemeinden.
Große Chance für Sozialraum
Die Dezernentin für Kirchliche Dienste in der EKHN, Oberkirchenrätin Dr. Melanie Beiner sieht in der Gründung der kirchlichen Nachbarschaftsräume eine große Chance auch für das gesellschaftliche zusammenleben und die Gemeinschaft in den Städten und Dörfern, weil es eine neue Form der Gemeinwesenarbeit ermögliche. „Gemeinwesenarbeit ist für mich eine wichtige Größe; denn sie geht über die je eigene Kirchengemeinde hinaus und bezieht die Nachbarn alle im Sozialraum mit ein“, sagte die Leiterin des Dezernates für kirchliche Dienste in der EKHN, in ihrem Impulsvortrag.
Die Menschen fragen, was sie wollen
„Fragen Sie nicht, was Menschen brauchen. Fragen Sie, was sie wollen“, zitierte sie Maria Lüttringhaus, Expertin für Sozialraumarbeit aus Essen. Wenn die Nachbarschafts-räume tatsächlich den Menschen die Möglichkeit biete, dass sie das tun können, worin sie einen Sinn für sich sehen, dann entstünden neue Möglichkeiten. „Auf einmal entsteht in einem Gemeindehaus eine Foodsharing-Aktion; alle bringen etwas mit und kochen gemeinsam und essen gemeinsam. Wo vorher ein Gemeindehaus leer stand, wird es plötzlich munter. Wo vorher eine Kirche nicht mehr genutzt wurde, entsteht plötzlich ein Café, ein Lesetreff.“ Mit dem Wollen würden Menschen zu eigenständigen Akteurinnen und nicht zu solchen, die etwas brauchen, was „die Kirche“ geben kann.
Mehr Gemeindepädagoginnen
Im Bereich Gemeindepädagogik steht dem Dekanat ab 2025 sogar eine Stelle mehr (acht statt sieben) zur Verfügung. Diese decken Arbeitsbereiche wie Kinder- und Jugendarbeit, Arbeit mit Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Klinikseelsorge ab. Dabei erhalten die Nachbarschaftsräume je nach Zuweisung eine halbe oder eine ganze Stelle. Die Zuweisungen der Stellen richten sich unter anderem nach Fläche der Region, Anzahl der Kirchenmitglieder, Kitas und anderen Kriterien. Zudem stehen dem Dekanat zwei Dekanatsjugendreferentinnen sowie eine halbe Stelle für Klinikseelsorge und eine halbe Stelle für Erwachsenenbildungen zur Verfügung, die alle überregional arbeiten.
Die vier Kirchenmusiker in Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und im Rheingau bleiben weiterhin in ihrer Region und bieten - wie bislang auch - überregionale Angebote, wie Konzerte, Orgelunterricht oder Chorarbeit an. Im Bereich der Kirchenmusik wird nach der Ruhestandsversetzung der Stelle im Rheingau eine halbe Stelle wegfallen, „die wir seit Jahren aus dem Propsteibereich zusätzlich erhalten hatten“, erklärte Dekan Klaus Schmid.
Bei den Pfarrstellen wird aufgrund der zurückgehenden Gemeindegliederzahlen pro Jahr um fünf Prozent reduziert. „Die geforderten Reduzierungen können wir im Dekanat Rheingau-Taunus weitestgehend über Ruhestandsversetzungen abbilden“, sagte Dekan Klaus Schmid erleichtert. Das habe den Vorteil, dass man nicht in bestehende Inhaberschaften eingreifen muss. Von heute 34,5 Pfarrstellenstellen werden dem Dekanat bis zum 1.1.2030 noch 26 Stellen zugewiesen. Im Bereich der übergemeindlichen Stellen (Dekan, Ökumene, Bildung, gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Klinikseelsorge) wird bis Ende 2029 eine Stelle weniger zugewiesen.
Teamgedanke bietet Vorteile
Ein Vorteil des Teamgedanken in den Verkündigungsteams sei es, dass die Mitarbeitenden besser nach ihren Begabungen und Schwerpunkten eingesetzt werden können. Die seelsorgerische Versorgung der Städte und Kommunen mit ihren Ortsteilen ist dabei weiterhin gewährleistet. Wie das geschieht, das entscheiden die Nachbarschaftsräume vor Ort. Sie wird gemeinsam in den Teams in einer Dienstordnung festgelegt. Mit den künftigen Verkündigungsteams „wird die Vielseitigkeit zum Organisationsprinzip.“ Eine solche Organisation löse in gewisser Weise die Vorrangstellung des Pfarramtes ab – zugunsten dieser Vielseitigkeit. „Es wird zu einer Kirche der vielen Gaben und vielen Gesichter“, führte Dezernentin Beiner vor den knapp 80 Delegierten aus.
Bericht aus dem Dekanat
Dekan Klaus Schmid würdigte in seinem Bericht die Verdienste des ehemaligen Katholischen Bischofs Dr. Franz Kamphaus, der sich zeitlebens „für die Würde des Lebens aller Menschen“ eingesetzt hat. Bis zu seinem Tode lebte er auch aus diesem Grund im Vincenzstift in Aulhausen, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen.
Freie (Pfarr-)stellen werden besetzt
Positive Naschrichten konnte der Dekan für den Nachbarschaftsraum im Rheingau verkünden. Nachdem Pfarrer Dr. Christian Pohl in Rüdesheim seinen Dienst begonnen habe, werde aller Voraussicht nach auch die ehemalige Stelle in Geisenheim demnächst besetzt werden. Auch in Steinfischbach-Reichenbach bestehe die Aussicht, dass eine halbe Pfarrstelle besetzt werden würde.
In der Kirchengemeinde in Idstein hat Pfarrerin Dr. Tabea Kraaz ab dem 1. November offiziell ihren Dienst an der Seite von Dr. Daniela Opel-Koch aufgenommen.
Auch die Jugendarbeit im Dekanat demnächst wieder komplett, wenn Pädagogin Angela Weiss, die Stelle der zweiten Dekanatsjugendreferentin für den Bereich Untertaunus am 1. Dezember antritt.
Die Stellen vom stellvertretenden Dekan Dr. Jürgen Noack sowie Dekan Klaus Schmid würden demnächst ausgeschrieben. Noack geht zum Mai 2025 in den Ruhestand, Klaus Schmid zum Ende Februar 2026.
Hintergrund Transformationsprozess ekhn2030
Die Bildung der Verkündigungsteams ist ein großer Bestandteil des Transformationsprozesses „ekhn2030“, den die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau angestoßen hat und mit dem man auf die gesellschaftlichen Entwicklungen in den kommenden Jahren reagieren möchte.
Ab 2025 gibt es sechs feste Bezugsgrößen im Dekanat Rheingau-Taunus: die so genannten Nachbarschaftsräume. Bis zum Ende des Jahres 2025 müssen die Nachbarschaftsräume noch ihre künftige Rechtsform beschließen. Das kann eine Fusion aller ehemaligen Kirchengemeinden sein, eine Gesamtgemeinde oder das Modell der Arbeitsgemeinschaft sein.
Als letzter Schritt werden alle Gebäude der Kirchengemeinden auf den Prüfstand gestellt. Kriterien hier sind unter anderem die Nutzung baulicher und energetischer Zustand und die jährlichen Erhaltungskosten. Gebäude, die die Nachbarschaftsräume nicht mehr halten wollen, könnten dann beispielsweise verkauft oder im Sozialraum zum Beispiel durch andere Institutionen genutzt werden.